Architektur 0.15

Architektur 0.15

„Das Groteske: wir wohnen gar nicht, wie wir wohnen möchten, sondern wie die Baugesetze es wollen, die veralteten.“ (aus „achtung: Die Schweiz“; Lucius Burckhardt, Max Frisch, Markus Kutter; 1954)

An der Ausstellung “Architektur 0.15” geben wir mit unserer Idee einer Baugesetz-Tauschbörse eine Antwort auf die Ausstellungsleitfrage: “Wie stellen wir uns die architektonische Schweiz der Zukunft vor?” – morphologisch vielfältiger und mit mehr Partizipationsmöglichkeiten.

Gemäss der Studie „Schweizweite Abschätzung der inneren Nutzungsreserven“ der ETH Zürich und dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE von 2O12 existiert ein enormes Potenzial an innerer Verdichtung. Dieses wird in 4 Kategorien unterschieden: 1.) in 6‘OOO bis 17‘OOO ha „unbebaute Reserven“ (unbebaute Bauzonenfläche innerhalb des weitgehend überbauten Gebiets), 2.) in 7OO bis 5‘5OO ha „bebaute Potenziale“ (Umnutzungspotenzial auf bebauten Flächen wie z.B. Brachen) sowie 3.) in 13‘OOO bis 33‘OOO ha „Geschossflächenreserven“ (Ausbaupotenzial auf bebauten Flächen aufgrund planungsrechtlich nicht vollständig ausgeschöpfter zulässiger Nutzung). Dazu kommen 4.) 7‘OOO bis 23‘OOO ha unbebaute Bauzonenfläche ausserhalb des weitgehend überbauten Gebiets. Uns interessieren die „Geschossflächenreserven“. Diese sind schon erschlossen und mittelfristig nutzbar. Doch wie können wir die innere Verdichtung aktivieren?

Wir stellen mit der Baugesetz-Tauschbörse ein Gedanken-Experiment an, mit dem wir innerhalb der geltenden Gesetze dynamische Prozesse und Partizipations-Möglichkeiten fördern, um die baulichen Reserven zu aktivieren. Die verschiedenen Instrumente der gesetzlichen Regulierung in der Raumplanung verstehen wir als Momentaufnahmen eines Zeitgeistes und dessen Konventionen. Die Anpassung der Regulierungs-Instrumente geschieht in zeitlich abstrakten Abständen. Wir wollen daher anregen, die schon existierenden Gesetze in der Anwendung zu optimieren, um flexibler auf aktuelle Notwendigkeiten reagieren zu können. Wir sagen: Das Potenzial des gemeinschaftlichen, situativen Interesses zur Veränderung des Baurechts wird innerhalb der bestehenden Gesetzgebung schlecht genutzt. Der Zusammenhang zwischen der Morphologie der Stadt und den Baugesetzen ist unmittelbar. Mit der Baugesetzbörse kann ein Anreiz für eine flexiblere Nutzung der inneren Nutzungsreserven geschaffen werden.

Unser Beitrag als Highlight in der Archithese gibt es hier.
 

Auf Einladung von:
Stiftung Sotto Voce

Phasen:
Studie / Ausstellung

Zeitraum:
2015

Fotografie:
büro neuf GmbH